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Allgemeine Geschäftsbedingungen *

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1: Allgemeine Bestimmungen

a) Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Einheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.

b) Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu Gute.

c) Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluss des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.

d) Der Käufer des Tickets ist für das Einhalten der AGB´s verantwortlich.


§2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung.

a) Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 16 Jahre. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen neben einer Vollmacht der Erziehungsberechtigten auch eine volljährige Begleitperson, die für die Dauer der Veranstaltung die Aufsichtspflicht wahrnimmt.

b) Jeder Teilnehmer muss sich am Einlass zur Veranstaltung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis ausweisen und sein Alter belegen. Andere Ausweise (Ausnahme Führerschein), wie zum Beispiel Schülerausweise usw., welche nicht fälschungssicher sind, werden nicht akzeptiert.

c) Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekanntgegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls bestätigen.

d) Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware weiters zur Teilnahme nötig ist.

e) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.

f) Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.

g) Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.



§3: Bestimmungen während der Veranstaltung

a) Jeder Teilnehmer verpflichten sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen und ihm etwaigen Teilnahmebeitrag zu refundieren.

b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.

c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.

d) Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Nahrungsmittel-, Alkohol-, und Rauchverbot . Dieses kann jedoch in besonders gekennzeichneten Bereichen nur vom Veranstalter aufgehoben/abgeändert werden.

e) Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoofern ist nur auf Grund einer Genehmigung der Veranstalter erlaubt.

f) Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.

g) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren. Bei Bedarf wird auch ein sicherer Aufbewahrungsort zur Verfügung gestellt (z.B. verschlossener Raum).

h) Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluss, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.

i) Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen raschest möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.

j) Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder Übernachtung vor Ort oder Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten.


§4: Turniere und Preisvergabe

a) Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.

b) Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert.

c) Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.

d) Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.

e) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, je nach Teilnehmerzahl das Preisgeld um maximal 35% zu reduzieren.

f) Die Auszahlung des gewonnenen Preisgeldes erfolgt per Banküberweisung im Nachhinein innerhalb von 4 Wochen.

g) Ein Maincontest mit Preisgeldauszahlung findet nur statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmern erreicht wird.

h) Jedes Team darf nur an maximal einem Maincontest mit Preisgeldauszahlung teilnehmen.


§5: Bestimmung zum Abschluss der Veranstaltung

a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und diesen geordnet an die Veranstalter zu übergeben.

b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.

c) Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden, mit Ausnahme der unter §5 b angeführter Umstände. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.

d) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.


§6: Bestimmungen bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter

a) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bis einschließlich 7. Mai 2009 vollständig abzusagen.

b) Bei Absage werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren den jeweiligen Teilnehmer per Banküberweisung refundiert. Sollten dem Teilnehmer zusätzliche Kosten bei der Überweisung der Teilnahmegebühr entstanden sein, kann der Veranstalter diese nicht übernehmen. Dem Teilnehmer wird jener Betrag refundiert, den der Veranstalter vom Teilnehmer erhalten hat. Der Veranstalter verpflichtet sich zur unverzüglichen Rückzahlung ab Bekanntgabe der Absage.


§7: Bestimmungen bei Absage der Teilnahme durch den Teilnehmer

a) Jeder Teilnehmer hat das Recht, seine Anmeldung zurückzuziehen und somit die Teilnahme an der Veranstaltung abzusagen.

b) Je nach Datum der Absage wird vom Veranstalter folgender Betrag zurückerstattet:
Absage bis 30. April 2010: 100%
Absage bis 15. Mai 2010: 50%
Absage ab 21. Mai 2010: keine Rückerstattung

10. Januar 2010 - 18:00
( Team Alpcon )



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